Haftpflichtversicherung für Tiere
Damit Ihre Tiere nicht zur Kostenfalle werden
Wer anderen einen Schaden zufügt, auch wenn dies nicht absichtlich oder fahrlässig geschieht, ist zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Wenn Schäden von einem Hund oder einem Pferd verursacht werden, ist der Halter heranzuziehen. Damit das Halten von Tieren nicht zum unkalkulierbaren Kostenrisiko wird, sollten Tierhalter eine Haftpflichtversicherung für Tiere abschließen.
Tierhalter, die meinen durch eine private Haftpflichtversicherung in jedem Fall geschützt zu sein, liegen damit falsch. Diese übernimmt nur dann entstandene Schäden, wenn diese von Kleintieren wie z.B. Kaninchen oder Wellensittichen verursacht werden.
Hunde, Pferde sowie alle anderen Zug- und Nutztiere fallen nicht unter den Schutz der Privathaftpflichtversicherung.
Wie die Privathaftpflicht ist auch die Tierhalterhaftpflicht keine Pflicht- sondern eine freiwillige Versicherung. Aber weder auf die eine noch auf die andere sollte man verzichten. Wenn der Hund oder das Pferd Personenschäden verursachen, egal ob durch Beißen, Treten oder Auslösen von Verkehrsunfällen. Die Kosten für die ärztliche Behandlung des Geschädigten, Kosten für die Pflege und Verdienstausfall sowie für evtl. Forderungen nach lebenslanger Zahlung einer Rente oder Schmerzensgeld können schnell ins Unermessliche steigen.
Prämien sind relativ gering
Im Verhältnis zu den möglichen Kosten wenn es zu einem Schaden kommen sollte, sind die Beiträge für eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung relativ gering. Rund 80 Euro zahlt man jährlich für die Haftpflichtversicherung eines Hundes, bei Pferden etwa 120 Euro. Deckungssummen sollten so hoch wie möglich gewählt werden, um im Fall der Fälle auch wirklich abgesichert zu sein. Der ohnehin geringe Preisunterschied garantiert im Fall der Fälle auch Schutz bei wirklich teuren Schäden.
Die verschiedenen Angebote der Versicherungsunternehmen unterscheiden sich nicht nur im Preis, sondern auch im Umfang. Ein Vergleich lohnt sich auf jeden Fall. Die Höhe der Prämie orientiert sich zum einen an der Deckungssumme sowie an sonstigen Zusatzleistungen. Manche Versicherer gewähren erfahrenen Tierhaltern Rabatte ein, auch bei der Versicherung von mehreren Tieren kann es Vergünstigungen geben. Züchter sollten darauf achten, dass auch für neugeborene Tiere Versicherungsschutz besteht.
Im Falle eines Schadens wird von Seiten der Versicherung zunächst geprüft ob der Kunde überhaupt zur Zahlung verpflichtet ist. Falls dem nicht so ist, werden unberechtigte Ansprüche notfalls auch (auf Kosten der Versicherung) gerichtlich abgewehrt. Besteht Schadensersatzpflicht so übernimmt die Versicherung im Rahmen der Deckungssumme alle verursachten Personenschäden und Sachschäden. Üblicherweise gilt der Versicherungsschutz sowohl im Inland als auch im Ausland, wobei es hier auch Beschränkungen gibt.
Schäden die nicht übernommen werden
Kratzschäden im Fußboden einer Mietwohnung können in der Regel nicht von der Tierhalterhaftpflichtversicherung übernommen werden, da Schäden an gemieteten oder geliehenen Gegenständen meist ausgeschlossen sind. Einige Anbieter versichern aber auch Schäden an Mietsachen, wenn der gleichen Versicherung auch eine private Haftpflicht abgeschlossen wird.
Halter von sog. Kampfhunden haben nur wenig Auswahlmöglichkeiten. Nur wenige Anbieter versichern Kampfhunde, und wenn dann nur unter bestimmten Bedingungen.