Eine Tierhaftpflichtversicherung schützt den Tierhalter vor Schäden, die ein Tier einem Dritten zufügt. Vergleichbar ist die Tierhaftpflichtversicherung am ehesten mit der Privathaftpflichtversicherung, die Schäden die durch einen Mensch verursacht werden abdeckt.
Damit Tiere nicht zur Kostenfalle werden
Wer anderen einen Schaden zufügt, auch wenn dies nicht absichtlich oder fahrlässig geschieht, ist zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Wenn Schäden von einem Hund oder einem Pferd verursacht werden, ist der Halter heranzuziehen. Damit das Halten von Tieren nicht zum unkalkulierbaren Kostenrisiko wird, sollten Tierhalter eine Haftpflichtversicherung für Tiere abschließen.
Tierhalter meinen oft durch die private Haftpflichtversicherung geschützt zu sein, falls das Tier einmal einen Schaden anrichten sollte. Dies ist allerdings falsch, denn die Privathaftpflicht übernimmt nur dann entstandene Schäden, wenn diese von Kleintieren wie z.B. Kaninchen oder Wellensittichen verursacht werden.
Hunde, Pferde sowie alle anderen Zug- und Nutztiere fallen nicht unter den Schutz der Privathaftpflichtversicherung.
Wie die Privathaftpflicht ist auch die Tierhalterhaftpflicht keine Pflicht- sondern eine freiwillige Versicherung. Aber weder auf die eine noch auf die andere sollte man verzichten. Wenn der Hund oder das Pferd Personenschäden verursachen, egal ob durch Beißen, Treten oder Auslösen von Verkehrsunfällen können die Kosten für die ärztliche Behandlung des Geschädigten, Kosten für die Pflege und Verdienstausfall sowie für evtl. Forderungen nach lebenslanger Zahlung einer Rente oder Schmerzensgeld schnell ins Unermessliche steigen.
1. Wer ist für meinen Antrag verantwortlich?
Ihr Vermittler und Ansprechpartner ist: transparent Maklerservice GmbH
. Unser Büro prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und leitet ihn an die gewünschte Gesellschaft weiter. Wir stehen für alle Fragen zum Versicherungsschutz, Ihrem Antrag und bei Schadensfällen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 0 800 300 300 9
, per email an service@finanzen.de
bzw. per Post: transparent Maklerservice GmbH
, Schlesische Strasse 29-30
, 10997 Berlin
.
2. Warum ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sinnvoll?
Tiere sind manchmal unberechenbar. Ein Hund auf der anderen Straßenseite, und Ihr Liebling ist nicht mehr zu halten. Oder: Ihr Pferd erschreckt sich und scheut. Was, wenn dadurch z.B. ein Verkehrsunfall verursacht wird? Wer zahlt dann?
Lt. § 833 BGB gilt: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden
zu ersetzen." Außerdem hilft sie, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Kommt es zum Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Insofern gewährt die Haftpflichtversicherung auch Rechtsschutz.
3. Wer ist versichert?
Sie als Halter eines Tieres sind versichert (Haftpflicht als Tierhalter).
Mitversichert ist aber auch Ihre Familie, Freunde, Bekannte oder Nachbar, der Ihr Tier hütet (Haftpflicht als Tierhüter).
4. Welche Schäden zahlt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung deckt berechtigte Schadenersatzansprüche ab, die aus dem Verhalten Ihres versicherten Tieres entstehen. Versichert ist das Tier und nicht der Halter, d.h. auch wenn eine andere Person mit Ihrem Hund spazieren geht ist Versicherungsschutz vorhanden.
5. Sind Tiere schon über die Privathaftpflichtversicherung versichert?
Haustiere wie z.B. Katzen, Kaninchen, Wellensittiche usw., ja. Für Hunde, Pferde, Schlangen, Raubkatzen usw. benötigen Sie eine spezielle Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung.
6. Muss jedes Tier einzeln versichert werden?
Ja. Immer die Anzahl der zu versichernden Tiere angeben. Kommt ein Tier neu dazu, bitte dem Versicherer melden.
7. Wann muss ich für die von meinem Tier verursachten Schäden haften?
Sie müssen als Tierhalter von Haustieren auf alle durch willkürliches, tiertypisches Verhalten entstandene Schäden haften, auch ohne Verschulden (= Gefährdungshaftung, da allein durch das Halten eines Tieres eine Gefahr besteht, selbst wenn alle Sicherheitsvorkehrungen, wie z.B. das Anleinen eines Hundes, beachtet werden).
8. Wo gilt der Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz gilt weltweit. Innerhalb Europas für unbegrenzte Auslandsaufenthalte und für sonstige (weltweite) bis zu einem Jahr.
9. Sind Jungtiere (Welpen, Fohlen) mitversichert?
Ja, wenn das Muttertier im Besitz des Versicherungsnehmers versichert ist. Jungtiere sind generell zwischen 6-12 Monaten (je nach Gesellschaft) nach Geburt i.d. Regel kostenfrei mitversichert.
10. Was versteht man unter "eigene Schäden" und sind diese mitversichert?
Unter eigene Schäden fallen z.B. Biss des Herrchens (VN), Zerkratzen der eigenen Couch usw.
Nein, diese Schäden sind generell nicht versicherbar.
13. Was sind Mietsachschäden und sind diese mitversichert?
Unter Mietsachschäden fällt z.B. Hund zerkratzt die Tür des Hotelzimmers.
Ist mitversichert (meist mit Selbstbeteiligung), max. Höhe ist jedoch Gesellschaftsabhängig.
14. Was fällt unter Personenschaden und ist dieser mitversichert?
Hund beißt eine Person die daraufhin behandelt werden muss.
Ja, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft.
15. Was fällt unter Sachschäden und sind diese mitversichert?
Ein Hosenbein zerreist nach einem Biss des Hundes.
Ja, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft.
16. Was versteht man unter Vermögensschäden und sind diese durch die Tierhalterhaftpflichtversicherung mit gedeckt?
Zum Beispiel: Ihr Hund beißt einen Geschäftsmann, der daraufhin seinen Flug verpasst. Folgekosten wie Umbuchungsgebühren aber auch der Schaden aus entgangenem Geschäftsgewinn.
Sind mitversichert, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft.
17. Kampfhunde
Zu den Kampfhunden zählen folgende Hunderassen sowie Kreuzungen mit diesen Rassen (können zwischen den Gesellschaften auch abweichen):
Bandog, Bordeaux-Dogge, Bulldog, Bullterrier (auch Staffordshire Bullterrier), Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Mastiff (auch Bullmastiff), Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Owtscharka (alle Unterrassen), Pitbullterrier (auch American Pitbullterrier), Rhodesian Ridgeback, Staffordshire Terrier (auch American Staffordshire Terrier bzw. American Stafford Terrier) und Tosa Ino.
Im Verhältnis zu den möglichen Kosten wenn es zu einem Schaden kommen sollte, sind die Beiträge für eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung relativ gering. Rund 80 Euro zahlt man jährlich für die Haftpflichtversicherung eines Hundes, bei Pferden etwa 120 Euro. Deckungssummen sollten so hoch wie möglich gewählt werden, um im Fall der Fälle auch wirklich abgesichert zu sein. Der ohnehin geringe Preisunterschied garantiert im Fall der Fälle auch Schutz bei wirklich teuren Schäden.
Die verschiedenen Angebote der Versicherungsunternehmen unterscheiden sich nicht nur im Preis, sondern auch im Umfang. Ein Vergleich lohnt sich auf jeden Fall. Die Höhe der Prämie orientiert sich zum einen an der Deckungssumme sowie an sonstigen Zusatzleistungen. Manche Versicherer gewähren erfahrenen Tierhaltern Rabatte ein, auch bei der Versicherung von mehreren Tieren kann es Vergünstigungen geben. Züchter sollten darauf achten, dass auch für neugeborene Tiere Versicherungsschutz besteht.
Im Falle eines Schadens wird von Seiten der Versicherung zunächst geprüft ob der Kunde überhaupt zur Zahlung verpflichtet ist. Falls dem nicht so ist, werden unberechtigte Ansprüche notfalls auch (auf Kosten der Versicherung) gerichtlich abgewehrt. Besteht Schadensersatzpflicht so übernimmt die Versicherung im Rahmen der Deckungssumme alle verursachten Personenschäden und Sachschäden. Üblicherweise gilt der Versicherungsschutz sowohl im Inland als auch im Ausland, wobei es hier auch Beschränkungen gibt.
Schäden die nicht übernommen werden
Kratzschäden im Fußboden einer Mietwohnung können in der Regel nicht von der Tierhalterhaftpflichtversicherung übernommen werden, da Schäden an gemieteten oder geliehenen Gegenständen meist ausgeschlossen sind. Einige Anbieter versichern aber auch Schäden an Mietsachen, wenn bei der gleichen Versicherung auch eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
Halter von sog. Kampfhunden haben nur wenig Auswahlmöglichkeiten. Nur wenige Anbieter versichern Kampfhunde, und wenn dann nur unter bestimmten Bedingungen.
Begrifflichkeit
Die Tierhaftpflichtversicherung wird auch gerne Tierhalterhaftpflicht bzw. Tierhalterhaftpflichtversicherung genannt oder einfach Tierhalterversicherung. Gemeint ist in allen Fällen das gleiche, eine Haftpflichtversicherung für Tiere.