Haftpflichtversicherung für Tiere

Was leistet eine Haftpflichtversicherung für Tierhalter?

Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung ersetzt entstandene Sachschäden, sowie Personenschäden und Vermögensschäden wie z.B. Verdienstausfall, die Dritten durch Ihr Tier entstehen.

Welche Tiere sollten Sie versichern?

Schäden durch Kleintiere (Katzen, Vögel, Kaninchen, usw.) sind in Ihrer privaten Haftpflichtversicherung geschützt, da Schäden durch Kleintiere selten sind.

Weitaus öfter werden Personen- und/oder Sachschäden von größeren Tieren verursacht. Daher sind Hunde, Pferde, Rinder, Wildtiere und alle anderen Tiere, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden, aus der Privathaftpflicht des Eigentümers ausgeschlossen.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Tierunfälle können teuer werden. Behandlungskosten für einen Hundebiss oder ein durch ein Tier verursachter Verkehrsunfall können kräftig ins Geld gehen. Zudem sind Tierhalter im Rahmen der Gefährdungshaftung immer schadenersatzpflichtig - ganz unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann oder nicht. Wer auf eine höhere Deckung wegen einiger weniger Euro verzichtet, könnte dies im Schadensfall bitter bereuen.

Für welche Tiere besteht Versicherungspflicht?

Für Pferde besteht noch keine gesetzliche Versicherungspflicht. Wegen der hohen Schadenersatzforderungen, die auf den Freizeitreiter etwa nach einem selbstverschuldeten Verkehrsunfall zukommen können, ist der Abschluss einer Pferdehalter-Haftpflichtversicherung allerdings dringend anzuraten.

In einigen Bundesländern besteht Versicherungspflicht für bestimmte Hunderassen. Das variiert jedoch von Bundesland zu Bundesland, da diese Regelung in Landesverordnungen getroffen werden.