Gegen die Pflichten die man als Halter eines Tieres hat verstößt man schneller als man denkt. Wenn ein Pferd über den kaputten Zaun springt und zur Abwechslung mal einen Ausflug ohne Reiter macht oder der Hund ausnahmsweise nicht angeleint ist was gemäß den uneinheitlichen Vorschriften in den Gemeinden und Städten aber vielleicht nicht erlaubt ist.
Die Frage ob in solchen Fällen die Tierhalterhaftpflicht für eventuell entstehende Schäden aufkommt kann nicht pauschal für alle Versicherer beantwortet werden. Sicherheit schafft hier wenn dies vertraglich vereinbart ist aber auch ansonsten besteht die Chance auf kulante Regelung.
Versicherungen zahlen in der Regel
Wenn im Versicherungsvertrag der Zusatz "bei Verstoß gegen Pflichten des Tierhalters" erwähnt ist zahlen die Anbieter von Tierversicherungen aber in der Regel auch bei Schäden die im Zusammenhang mit kleineren Pflichtverletzungen entstanden sind.
Tierhalter dürfen allerdings nicht mutwillig gegen geltende Vorschriften verstoßen oder vorsätzlich gegen bestehende Regelungen verstoßen.
Bei kleineren unabsichtlichen Verstößen zahlen Tierversicherungen aber in der Regel.